Baurecht

Dieses Rechtsgebiet repräsentiert die Gesamtheit aller Rechtsnormen, welche das Bauen betreffen. Hierbei wird zwischen privatem und öffentlichem Baurecht differenziert. Darüber hinaus wird im öffentlichen Baurecht nochmals zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht unterschieden. Bestehendes Baurecht ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.

Bereits in der Planungsphase eines Projektes werden Bauherren und Bauunternehmer häufig mit den unterschiedlichsten rechtlichen Vorgaben konfrontiert. Unerwartete rechtliche Schwierigkeiten können der Vollendung eines Projektes im Wege stehen.

Aus diesem Grund beraten und vertreten wir Sie bei allen Fragen bezüglich privaten, gewerblichen und öffentlichen Bauvorhaben im Bereich des Baurechts - beginnend mit der Planung, Ausschreibung und Vergabe bis hin zur Bauausführung und Abnahme, notfalls Rückbau einer Immobilie. Unsere Spezialisierung ermöglicht es, unseren Mandanten eine Gesamtlösung, einschließlich der baubegleitenden Beratung und der notfalls gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Bauausführung und Bauabwicklung, anzubieten.

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen staatlichen Gerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht), in Schlichtungsverfahren und vor Schiedsgerichten, in Mediationsterminen, vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat, ebenso vor dem Verwaltungsgericht und Sozialgericht.

Rechtsanwalt Ernst G. Dotzler Rechtsanwalt Klaus Liebel
Kanzlei Dotzler & Collegen | Marktplatz 38 | 91207 Lauf / Pegnitz | Telefon: 09123/3073