Eigentumsrecht

Die Zuordnung von Gegenständen zu einer natürlichen oder juristischen Person, die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze sind Charakteristika moderner Formen des Eigentums. Als Grundrecht geschützt, ist das Eigentumsrecht nicht inhaltlich bestimmt. Aus diesem Grund ergibt sich der materiale Gehalt des Eigentums aus einer Vielzahl von Gesetzen (Mietrecht, Umweltrecht, Bodenrecht, Kaufrecht, Steuergesetze, Denkmalschutz, etc.) und ist ein Bündel von Rechten und Berechtigungen Inhalt und Essenz des Eigentumsbegriffs sind nicht statisch sondern entwickeln sich im Laufe der Zeit durch die gewohnheitsrechtliche Praxis, Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Der Besitz, welcher sich auf die tatsächliche Herrschaft einer Sache bezieht, ist vom Eigentum zu unterscheiden. Wohnungseigentümer sind untereinander zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. Geringfügige Belästigungen, die nach allgemeinem Nachbarrecht unter Grundstückseigentümern oder Mietern hinzunehmen sind, können im Wohneigentumsrecht als Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften durch Gerichtsentscheid untersagt werden.

Auch auf diesem Rechtsgebiet werden Sie durch unsere Rechtsanwälte kompetent und vertrauensvoll beraten. Unser Schwerpunkt liegt in der Betreuung von Eigentümergemeinschaften mit besonderem Fokus auf die Vorbereitung von Beschlüssen. Auch die Vertretung einzelner Eigentümer bzw. Teile der Eigentümergemeinschaft gehört zu unseren Aufgabenfeldern.

Rechtsanwalt Wolfgang Blank Rechtsanwalt Klaus Liebel
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