Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht wird in Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht unterschieden. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Arbeitnehmer (Geschäftsführer und leitende Angestellte inbegriffen) sowie Arbeitgeber werden von unserer Kanzlei gleichermaßen bundesweit außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Unsere kompetente Beratung und Vertretung beinhaltet nicht nur das individuelle Arbeitsrecht sondern umfasst darüber hinaus auch das kollektive Arbeitsrecht, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen.

Bislang existiert noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts.

Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Sachverhalten:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Altersteilzeit
  • befristete Arbeitsverhältnisse
  • Betriebsübergang
  • Elternzeit
  • Freistellung von der Arbeit
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Kündigung
    außerordentliche
    betriebsbedingte
    personenbedingte
    verhaltensbedingte
  • Kündigungsschutz
  • Mutterschutz
  • Tarifbindung
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Urlaub
  • Zeugnis
Rechtsanwalt Wolfgang Blank Rechtsanwalt Ernst G. Dotzler
Kanzlei Dotzler & Collegen | Marktplatz 38 | 91207 Lauf / Pegnitz | Telefon: 09123/3073