Das deutsche Gesellschaftsrecht widmet sich privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden. Eine Gesellschaft liegt nur unter bestimmten Voraussetzungen vor: Wenn es ein Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag ist. Wenn dieser Zusammenschluss einem erlaubten Zweck dient und sich die Vertragsschließenden dazu verpflichten, den gemeinsamen Zweck zu fördern. Diese Charakteristika definieren die Gesellschaft im weiteren Sinne.
Dieses Rechtsgebiet normiert das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Es betrifft sowohl Personengesellschaften (z. B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als auch Kapitalgesellschaften (z. B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Die konkrete Ausgestaltung einer Gesellschaft ist jeweils eine Frage des Einzelfalles und bedarf intensiver juristischer Beratung. Probleme treten oftmals beim Übergang einer Gesellschaft auf eine nachfolgende Generation auf, da hier eine Schnittstelle zum Erbrecht vorliegt. Unsere Kanzlei wird Sie individuell beraten und juristisch kompetent vertreten.
Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Sachverhalten:
- Personengesellschaftsrecht, insbesondere KG, GmbH & Co. KG und GbR
- Kapitalgesellschaftsrecht, insbesondere GmbH und AG
- Rechtsformwahl
- Gestaltung der Gesellschaftsverträge
- Haftungsfragen
- Begleitung von Gesellschafts- und Aktionärsversammlungen
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft
- Treuhandverträge
- Übernahme der Treuhänderstellung
- Konzernrecht