Das deutsche Mietrecht ist sowohl für Mieter als auch Vermieter ein komplexes Rechtsgebiet, geprägt von Gerichtsentscheidungen und sich ständig ändernder Rechtsprechung. Der Aufbau des deutschen Mietrechts macht es erforderlich, Mietverträge korrespondierend nach der Nutzungsart zu typisieren. Der Mietvertrag (im BGB typisierter, gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag) ist ein Rechtsgeschäft, welches den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Der Mieter schuldet im Gegenzug dem Vermieter die Zahlung einer Miete, welche wie die Pacht und die unentgeltliche Leihe einen Gebrauchsüberlassungsvertrag darstellt. Mögliche Mietgegenstände sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, welche gebrauchstauglich sind.
Sowohl für den Vermieter als auch den Mieter ist eine qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung unabdingbar. Wir beraten Sie gerne und nehmen uns Zeit für Sie - insbesondere zu folgenden Sachverhalten:
- Abmahnung
- befristetes Mietverhältnis
- Betriebskosten (Nebenkosten)
- Dienstwohnung
- Eigentumswechsel
- Gewährleistungsrechte des Mieters
- Gewerberaummiete
- Kaution (Rückgewähr)
- Kündigung
ordentliche
außerordentliche (fristlose) - Kündigungsfrist
- Kündigungsgrund
- Kündigungsschutz
- Mängelbeseitigung
- Mieterhöhung
- Mietvertrag
- Räumungsklage
- Rückgabe der Mietsache
- Schadenersatz
- Übergabeprotokoll
- Untermiete
- Vermieterpfandrecht