Strafrecht befasst sich mit dem Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung des menschlichen Verhaltens und ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts. Zu diesem Rechtsgebiet gehören alle Normen, die die Voraussetzungen (materielles Strafrecht) und das Verfahren (formelles Strafrecht, Strafprozessrecht) regeln, nach denen über einen Menschen eine Strafe zu verhängen und zu vollziehen ist. Zentral für das Strafrecht ist der Begriff der Tat. Jedoch kann auch eine Nicht-Tat - ein Unterlassen - strafbar sein. Das Handeln oder Nicht-Handeln muss dabei zielgerichtet sein.
Im Strafrecht ist unsere Kanzlei von der präventiven Beratung über die Vertretung im Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in der Hauptverhandlung und im Strafvollstreckungsverfahren tätig.
Zu Beginn eines jeden strafrechtlichen Mandates steht die Informationsgewinnung - auch mittels Einsicht in die Ermittlungsakte bei Staatsanwaltschaft bzw. Gericht. Nach der Auswertung der ersten Ergebnisse erfolgt eine umfangreiche Beratung. Bei dieser werden dem Mandanten erste Einschätzungen und die Möglichkeiten einer effektiven Verteidigung im Verfahren vorgetragen. Wenn möglich ist das erste Ziel die Einstellung im Ermittlungsverfahren ohne Gerichtsverhandlung. In Fällen, bei denen eine Gerichtsverhandlung unvermeidlich ist, begleitet Sie die Kanzlei Ernst G. Dotzler & Collegen und tritt für Ihre Interessen vor Gericht ein.
Eine Verteidigung im Rahmen der Strafvollstreckung kann auch bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung sinnvoll sein. Verurteilte wissen oftmals nicht, wie sie sich nach der Rechtskraft eines Urteils verhalten sollen, was sie erwartet und welche Möglichkeiten und Rechte bestehen. Im Bedarfsfall beraten wir Sie auch zu diesem Sachverhalt.