Familienrecht

Als Teilgebiet des Zivilrechts reguliert das Familienrecht die Rechtsverhältnisse, der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Zusätzlich regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Dieses Rechtsgebiet beinhaltet Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Konkret bedeutet das, die Reglementierung der allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), des ehelichen bzw. lebenspartnerschaftlichen Güterrechts und von Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Auch Alimente und Versorgungsausgleich unterstehen dem Familienrecht. Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über Adoption - zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.

Das Scheitern einer Ehe oder Lebenspartnerschaft ist oft mit psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Belastungen für die Beteiligten verbunden. In solch einer Situation ist es von Bedeutung, nicht nur die in Rede stehenden Ansprüche zu verfolgen, sondern nach Möglichkeit alle mit ihr in Verbindung stehenden tatsächlichen und rechtlichen Fragen zu regeln.

Deshalb strebt unsere Kanzlei in dieser Situation eine rasche, optimale Lösung der Gesamtfrage an - wenn möglich - im Rahmen einer außergerichtlich Vereinbarung ohne Anrufung des Familiengerichts.

Rechtsanwalt Ernst G. Dotzler
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